Informationen
Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Allgemeine Informationen
Mit dem Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) weisen Jugendliche, d.h. Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, ihren Anspruch auf eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach. Diese Bescheinigungen werden ab 2025 in Thüringen digital angeboten.
Vor Eintritt in das Berufsleben müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind und es soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.
Im Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung erhalten Jugendliche u. a. eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber. Ohne diese ärztliche Bescheinigung dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Das gilt auch für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach dem SGB III oder an den Freiwilligendiensten sowie für Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine Berufsfachschule besuchen. Nicht erforderlich ist eine Untersuchung hingegen für die Ausübung geringfügiger Beschäftigungen oder bei nicht länger als 2 Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine Gesundheits-gefährdungen ausgehen etwa für Betriebspraktika oder Ferienarbeit. Ein UBS wird zunächst für die Erstuntersuchung benötigt. Ist die/der Jugendliche ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung bzw. dualen Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt, muss sie/er sich erneut untersuchen lassen und benötigt dafür einen UBS für die Nachuntersuchung.Info_Untersuchungsberechtigungsschein.pdf
Untersuchungsberechtigungsschein.pdf