Unser Verhaltenskodex
1) Wir gestalten eine gute Beziehung zu den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, gehen dabei aber mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst um und respektieren persönliche Grenzen. Grenzverletzungen sollen offen zur Sprache gebracht werden können.-
Wir gehen offen, wertschätzend und sensibel miteinander um.
-
Wir verstehen die vertrauensvolle Beziehung zu Kindern und Jugendlichen als wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit und nutzen diese niemals aus.
-
Spiele, Übungen und Aktionen gestalten wir so, dass den Schutzbefohlenen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
-
Wir gehen verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen über Schutzbefohlene um.
-
Wir fördern keine Geheimnisse, denn sie führen zu Abhängigkeiten.
-
Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt, welche jederzeit von außen frei zugänglich sind.
-
Wir unterlassen Beziehungen zu Schutzbefohlenen, die über die berufliche Ebene hinausgehen. Kommt es zu Überschneidungen mit dem außerschulischen Bereich (z.B. Mitgliedschaft im gleichen Verein, Nachbarschaft), ist auf eine klare Rollentrennung zu achten.
-
Wir unterlassen Beziehungen zu Schutzbefohlenen im Bereich Social Media. Außerhalb von EduPage nehmen wir keinen Kontakt auf.
2) Wir gestalten den Körperkontakt zu unserem Gegenüber situativ angemessen, sensibel und reflektiert.
- Wir suchen keinen Körperkontakt gegen den Willen von Kindern und Jugendlichen.
- Körperliche Berührungen haben altersgerecht und im jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Köperkontakt ist sensibel und nur für die Dauer und zum Zweck einer Versorgung z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder Hilfestellung im Sport erlaubt.
- Wir nehmen die eigenen als auch die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers sowie dessen Intimsphäre wahr und achten diese.
- Hilfe- bzw. Sicherheitsstellungen im Sportunterricht werden grundsätzlich mit den SchülerInnen vorher besprochen. Der körperliche Kontakt beschränkt sich hierbei auf die erforderliche Maßnahme. Dabei werden Sinn und Art der Hilfe/Sicherung eindeutig erklärt und dementsprechend gestaltet. Die Zustimmung der Lernenden ist erforderlich. Sollen MitschülerInnen Hilfestellung geben, so machen wir auch ihnen Sinn, Art und Verhaltensweise deutlich. In einer akuten Gefährdungslage wird der Situation angemessen reagiert.
- Wir akzeptieren das verbale und körperliche „Nein“ des anderen, üben keinen Zwang aus und missbrauchen keine Abhängigkeitsverhältnisse.
3) Wir achten die Privat- und Intimsphäre unseres Gegenübers und vermeiden
beschämende Situationen.-
Auf Klassenfahrten, die sich über mehrere Tage erstrecken, müssen SchülerInnen von einer ausreichenden Zahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Wenn möglich, sollten mindestens ein Mann und eine Frau die Gruppe begleiten.
-
Gemeinsame Körperpflege und gemeinschaftliches Umkleiden mit Schutzbefohlenen ist nicht erlaubt.
-
Während einer Klassenfahrt gilt das Zimmer der Schutzbefohlenen als deren Privat- bzw. Intimsphäre. Wir achten diese durch Anklopfen und Eintrittserlaubnis. Dies gilt in besonderem Maße auch für Sanitäranlagen oder Umkleidekabinen und den Sport- und Schwimmunterricht. Hier wird die Geschlechtertrennung beachtet!
-
In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit Schutzbefohlenen zu unterlassen. Ausnahmen hierfür bedürfen der absoluten Transparenz. Wenn immer möglich, ist eine weitere Person hinzuzuziehen.
-
SchülerInnen und Lehrkräfte dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) weder beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Tonaufnahmen sind ebenfalls untersagt.
4) Wir gehen mit allen Zuwendungen, z.B. Geschenken, offen, transparent und situativ angemessen um.
- Geschenke als Dank für besonderes Engagement oder zu bestimmten Anlässen sind Ausdruck von Wertschätzung und nach gesetzlichen Vorgaben gestattet. Sie sollten weder unangemessen hoch, ohne konkreten Anlass oder heimlich erfolgen. Daraus könnten Abhängigkeiten entstehen.
- Das Vorstrecken von Geld oder Geldgeschäfte mit SchülerInnen sollte nur in begründeten Ausnahmefällen und für Dritte nachprüfbar erfolgen.
5) Wir kommunizieren unsere geltenden Regeln und aus Fehlverhalten resultierende Konsequenzen regelmäßig, offen und transparent. Auf Regelverstöße reagieren wir vereinbarungsgemäß bzw. dem Schulgesetz entsprechend.
- Pädagogische Ordnungsmaßnahmen, sowie erzieherische Maßnahmen gestalten wir so, dass die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschritten werden. Wir achten darauf, dass diese im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, verbal und nonverbal angemessen, konsequent und für den Betroffenen plausibel sind. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug ist untersagt.
6) Wir unterstützen Kinder in ihrer Identitätsfindung, sprechen aber Grenzüberschreitungen, z.B. zu provokante Kleidung oder verbale Ausfälle, auch offen an. Dabei sind wir uns in der Wahl unserer Worte und Kleidung unserer Vorbildfunktion bewusst.
- Wir verwenden eine für unser Gegenüber altersentsprechende klare und verständliche Sprache und gestalten unsere Kommunikationsstrukturen niemals manipulativ, verletzend und erniedrigend.
- Wir sprechen Schutzbefohlene grundsätzlich mit ihren bevorzugten Namen an.
- Wir dulden keine abwertende, sexualisierte, verletzende, provozierende oder diskriminierende Wörter und Gesten.
- Um unserer Vorbildfunktion im Schulleben nachzukommen, ist auch der Umgang untereinander im KollegInnenkreis in Sprache und Wortwahl von Wertschätzung geprägt. Ebenso unterlassen wir despektierliche Äußerungen über einzelne SchülerInnen oder ganze Klassengemeinschaften (z.B. im Lehrerzimmer).
- Wir achten auf angemessene Kleidung (Regeln und Hinweise fürs Miteinander, Grundsätze zur Bekleidung in der Schule) im Kontext Schule und lehnen radikale, menschenverachtende Kleidung ab.
- Unsere Kleidung ist entsprechend der Witterung und nicht zu freizügig.
7) Wir achten das Recht am eigenen Bild und machen uns als Schulgemeinschaft bewusst, dass in sozialen Netzwerken die Regeln von Anstand, Respekt und Toleranz ebenso gelten wie im realen Leben.- Wir haben gemeinsam mit den SchülerInnen klare Regeln zur Mediennutzung vereinbart und achten auf ihre Einhaltung. Dabei unterstützen wir die SchülerInnen darin, sich gegenseitig an die Einhaltung zu erinnern. (Handyregelung, Medienkompetenzrahmen).
- Wir pflegen keinen privaten, Internetkontakte mit SchülerInnen.
- Wir machen keine bzw. wir unterbinden Fotos in unangemessenen Situationen. Wir veröffentlichen Fotos bzw. Bildmaterial von Personen nicht unerlaubt (§37 KunstUrhG bzw. §38 KunstUrhG) und ohne Einwilligung der Eltern (Schulvertrag).
- Wir wählen Materialien sinnvoll und sorgsam aus und halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung von Filmen und Videos (Altersfreigabe, Recht am Bild, Urheberrecht).
8) Wir begreifen den Verhaltenskodex als Chance, nutzen ihn konstruktiv für unsere schulische Arbeit und stärken unsere Achtsamkeit im Umgang miteinander.
- In persönlichen und schulischen Belastungssituationen stärken wir uns gegenseitig und etablieren und nutzen dazu Ressourcen wie Schulpsychologische Beratungen und informelle wie formelle kollegiale Beratung, Supervision oder Fortbildungen.
- Im Falle einer Missachtung des Verhaltenskodexes reagieren wir, wenn möglich, direkt und sprechen die Person diskret darauf an. Sollte es zu wiederholten Vorkommnissen kommen oder diese gravierend sein, dann sollte transparent sein, an welchen Ansprechpartner man sich wenden muss (Beschwerdeweg/Vertrauenslehrkraft/Klassenleitung/Schulleitung).
Ich habe von dem beschlossenen Verhaltenskodex Kenntnis genommen und erkläre meine Zustimmung mit meiner Schulanmeldung und der Belehrung durch meine KLassenleitung!
Bei Verstößen werde ich pädagogische Ordnungsmaßnahmen durch die Schulleitung akzeptieren!
Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt – Leitfaden für Schulen in Thüringen - Umgang_mit_geschlechtlicher_Vielfalt-Leitfaden_fuer_Schulen_in_Thueringen.pdf
-